Man könnte jetzt den Parlamentariern des Deutschen Bundestages so einiges an Lektüre empfehlen.
Vielleicht aber einfach nur dies:
Artikel 20 Grundgesetz
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Werde aktiv:
Du kannst diesen Artikel
kommentieren oder einen
Trackback von Deiner eigenen Seite setzen.
Folge den Links:
Du kannst gerne den im Artikel angegebenen Links folgen, sehr oft machen sie eine Geschichte erst rund, sind weiterfuehrende Informationen, nicht nur Quellenangabe.
Moderation:
Erscheint Dein Kommentar nicht sofort, ist er in der Moderationsschleife gelandet. Habe bitte ein wenig Geduld und schicke ihn nicht mehrfach ab. In der Ruhe liegt die Kraft.
Lizenzen
Die Inhalte dieses Artikels sind - soweit nicht anders angegeben (Grafiken z. B.) - unter
dieser Creative Commons-Lizenz lizensiert.
Man könnte jetzt den Parlamentariern des Deutschen Bundestages so einiges an Lektüre empfehlen.
Vielleicht aber einfach nur dies:
Artikel 20 Grundgesetz
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Besonders Nr. 3!
Ein Aufhebungsgesetz ist unerlässlich.