
Wolfgang Schäuble war in seiner Zeit als Innenminister nicht gut auf unser Bundesverfassungsgericht zu sprechen. Zu häufig hatten unsere obersten Richter die Entscheidungen der Politik zumindest in Teilen als verfassungswidrig eingestuft. Insbesondere kam Schäubles Meinung in einem Streitgespräch mit dem ehemaligen Verfassungsrichter Winfried Hassemer in der FAZ zum Ausdruck. Schäuble damals: In der Tat muss man sich fragen, wie weit das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung gehen kann. Ich habe zum Beispiel verfassungsrechtliche Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht. In der einstweiligen Anordnung zur Vorratsdatenspeicherung hat es das getan. Schäuble hat für seine Äußerungen sehr viel Kritik eingesteckt, das Bundesverfassungsgericht bedeutet heutzutage für viele Menschen die letzte Hoffnung, den Staat und unsere Politiker zu stoppen, wenn diese über das Ziel hinausschießen. Das ist in den letzten Jahren viel zu häufig passiert.


Wolfgang Schäuble hat mal wieder auf ganzer Linie gesiegt — schon Anfang der 90’er Jahre in seiner ersten Amtszeit als Innenminister unter Helmut Kohl forderte er den Einsatz der Bundeswehr im Innern. Die SPD sträubte sich in den letzten Monaten ein wenig — die Spiegelfechtereien kennt man von Wiefelspütz und Co. — um dann aber wie so oft wie das Fähnchen im Wind umzuknicken. Zukünftig genügen Indizien der Polizei und schon darf die Bundeswehr durch unser Land marschieren. Was in anderen militärischen und militanten Ländern gang und gäbe ist, wird mittelfristig auch bei uns zu sehen sein. Die Fabel mit dem Frosch und dem heißen Wasser kennt man und trifft auch hier voll zu — selbstverständlich wird es nicht die Ausnahme bleiben. Wir schnell Bundesbürger heutzutage unter Terrorverdacht geraten,
Natürlich Schäuble wieder einmal, fehlt nur noch 



