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Die verfassungsrechtliche Absage an das liberale Bürgergeld und ein bedingungsloses Grundeinkommen

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Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes birgt jede Menge Zündstoff. Es ist schon schlimm genug, dass die Jahrhundertreform der SPD gegen das Grundgesetz Artikel 1 (1), die Menschenwürde, und gegen das Grundgesetz Artikel 20 (1), dem Sozialstaatsgebot, verstößt. Frank-Walter Steinmeier, als Architekt der Agenda 2010, hätte heute sofort von allen Ämtern zurücktreten müssen – doch er sprach verniedlichend davon, dass der Urteilsspruch in Karlsruhe eine Aufgabe an den Gesetzgeber sei. So kann man es natürlich auch ausdrücken, wenn das höchste Gericht das eigene politische Erbe als verfassungswidrig einstuft.

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Hartz IV verstößt gegen die Menschenwürde (Update)

Das BVerfG in Karlsruhe hat heute nicht nur die Hartz-IV-Sätze für Kinder für verfassungswidrig erklärt, sondern die Hartz-IV-Sätze insgesamt. Bis Ende diesen Jahres muss der Gesetzgeber die Hartz-IV-Sätze neu berechnen. Darüber hinaus müssen dieses Jahr bereits Hilfebedürftigen zusätzlich Leistungen gewährt werden, soweit dies zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erforderlich ist. Jeder einzelne Satz heute in der Urteilsbegründung war eine Ohrfeige für die Politik und die Medien, die in den letzten Wochen eine schier unfassbare Kampagne gefahren haben.

Einen schönen Gruß an dieser Stelle an die SPD.

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26C3: Die Schlacht um die Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesverfassungsgericht berät derzeit über die Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung. Nachdem das Gericht im letzten Jahr bereits mit dem neuen Grundrecht auf eine digitale Intimsphäre einen dicken Pflock eingeschlagen hat, wird das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung erneut Grundsätzliches im Spannungsverhältnis zwischen Bürgerrechten und Strafverfolgung klären.

Constanze Kurz und Frank Rieger vom CCC, 26C3

Upload: F!XMBR / Quelle: 26C3 — weitere Uploads auf Sevenload bzw. Vimeo.

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Das mit den Schachcomputern

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 verfassungswidrig war. Das ist gut und richtig so – ich verweise einfach mal auf die Pressemitteilung des CCC – gespickt mit viel Unterton macht es Spaß, sie zu lesen. :D

"Um nicht zum Endlager für Wahlcomputerschrott zu werden, empfiehlt der CCC den betrogenen Kommunen, sofort Ansprüche gegen die Hersteller der offensichtlich minderwertigen Systeme geltend zu machen.", so Engling weiter, "Später würden diese höchstens noch als unhandliche Schachcomputer zu gebrauchen sein."

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Die Verfassungsfeinde und Rassisten von PI unter baldiger Beobachtung?

Zuerst dachte ich ja an den berühmten Satz, den Teufel mit dem Beelzebub austreiben. Der sogenannten Innenexperte der SPD soll nun dabei helfen, gegen die verfassungsfeindliche, offen rassistische und islamophobe Webseite von PI vorzugehen. Die Politik, im ersten Schritt Sebastian Edathy und nachfolgend Wolfgang Schäuble, soll nun dafür sorgen, dass PI und seine Macher bald im Verfassungsschutzbericht Erwähnung finden. Wir erinnern uns: Sebastian Edathy fragt in Interviews schon mal, was soll denn der Scheiß – wenn ein Journalist darauf anspielt, dass der sogenannte SPD-Innenexperte den deutschen Überwachungsstaat in trauter Zweisamkeit mit Wolfgang Schäuble initiieren will. Zumindest hat es den Anschein.

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