
Sieg auf ganzer Linie, so gestern morgen meine erste Einschätzung nachdem der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, begann, die Urteilsbegründung zur Vorratsdatenspeicherung zu verlesen. Die Realität gerade gerückt hat ausgerechnet das RTL Nachtjournal, in das ich gerade zufällig reingezappt habe. Während an vielen Orten das Urteil als historisch gefeiert wird, war die Top-Meldung bei RTL explodierende Bankautomaten, es folgte der Genfer Autosalon, dann wurde in wenigen Zeilen über das Urteil berichtet. Ich gehöre zu den knapp 35.000 Klägern, die heute eine Niederlage erlitten haben. Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung ausdrücklich nicht als grundgesetzwidrig eingestuft, nur die derzeitige Form. Nicht die Vorratsdatenspeicherung selbst wurde heute für nichtig erklärt, sondern die schlampige Umsetzung der Großen Koalition unter Federführung der damaligen Justizministerin Brigitte Zypries (SPD).





