Die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am Dienstag, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung, verstößt. Sie ist dem Urteil zufolge mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar.
Hier auch der Link zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts.
Der Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses nach Art. 10 Abs. 1 GG führt zur Nichtigkeit der §§ 113a und 113b TKG sowie von § 100g Abs. 1 Satz 1 StPO, soweit danach Verkehrsdaten gemäß § 113a TKG erhoben werden dürfen. Die angegriffenen Normen sind daher unter Feststellung der Grundrechtsverletzung für nichtig zu erklären (vgl. § 95 Abs. 1 Satz 1 und § 95 Abs. 3 Satz 1 BVerfGG).
Ich glaube mehr muß man dazu vorerst auch gar nicht sagen, denn die Aussage ist eindeutig. Die Links zu den einzelnen Gesetzestexten im Zitat sind seitens F!XMBR hinzugefügt. Warten wir nun ab, wie die schwarz-gelbe Inkompetenz in Berlin dieses Urteil zu relativieren versucht.
Weitere Infos siehe auch ravenhorst: Das vorläufige Stopp-Schild für die Vorratsdatenspeicherung


… 

