mittlerweile ist öffentlich geworden, dass Sie mit einfacher Mathematik, Niedriglöhnern und Hartz IV auf Kriegsfuß stehen. Mehrere politische Kommentatoren unterstellen Ihnen bewusste Lügen, um zwei gesellschaftliche Gruppen gegeneinander auszuspielen, damit Sie Ihren politischen Vorteil daraus ziehen können. Soll ich Ihnen Etwas verraten, lieber Dr. Westerwelle? Ich glaube das nicht. Meiner Einschätzung nach fällt es Ihnen schwer, so weit zu denken. Wissen Sie, was für mich eher plausibel erscheint? Sie haben sich offensichtlich auf die Schlagzeile der BILD verlassen. Und sind nun verlassen. Selbst der BDI wendet sich mittlerweile von Schwarz-Gelb ab und sieht den wirtschaftlichen Standort Deutschland in Gefahr. In meinen Augen sind Sie das Abziehbild des typischen Vorurteils über heutige Politiker. Unfähig, populistisch – und wenn man an Mövenpick denkt, auf den eigenen Vorteil bedacht, zum Schaden der Allgemeinheit.
Wie tief muss ein Politiker fallen, wenn sich selbst die Kabarettisten nicht mehr mit ihm beschäftigen wollen? Dieses Privileg genießen sonst nur NPD, DVU & Co…
Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes birgt jede Menge Zündstoff. Es ist schon schlimm genug, dass die Jahrhundertreform der SPD gegen das Grundgesetz Artikel 1 (1), die Menschenwürde, und gegen das Grundgesetz Artikel 20 (1), dem Sozialstaatsgebot, verstößt. Frank-Walter Steinmeier, als Architekt der Agenda 2010, hätte heute sofort von allen Ämtern zurücktreten müssen – doch er sprach verniedlichend davon, dass der Urteilsspruch in Karlsruhe eine Aufgabe an den Gesetzgeber sei. So kann man es natürlich auch ausdrücken, wenn das höchste Gericht das eigene politische Erbe als verfassungswidrig einstuft.
Das BVerfG in Karlsruhe hat heute nicht nur die Hartz-IV-Sätze für Kinder für verfassungswidrig erklärt, sondern die Hartz-IV-Sätze insgesamt. Bis Ende diesen Jahres muss der Gesetzgeber die Hartz-IV-Sätze neu berechnen. Darüber hinaus müssen dieses Jahr bereits Hilfebedürftigen zusätzlich Leistungen gewährt werden, soweit dies zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erforderlich ist. Jeder einzelne Satz heute in der Urteilsbegründung war eine Ohrfeige für die Politik und die Medien, die in den letzten Wochen eine schier unfassbare Kampagne gefahren haben.
Ursula von der Leyen hat mal wieder zugeschlagen. Hartz IV soll weg, schallt es aus den politischen Kanälen. Selbstverständlich will sie natürlich nicht gegen das Monstrum, welches die Schrödersche Agenda 2010 hervorgebracht hat, vorgehen – sie will dem Kind nur einen neuen Namen geben. Nicht mehr und nicht weniger. Raider heißt jetzt Twix, sonst ändert sich nix. Das war schon ihr Ziel mit den Netzsperren – ein Vorhang vor und die Menschen sehen das Grauen nicht mehr. von der Leyen ist eine typische Vertreterin der heutigen Politik. Von Nichts eine Ahnung – und das wird durch plumpe Symbolpolitik und PR kaschiert. Zum Schaden der Menschen…
Quelle: Agenda 2010 in Memoriam Peter Dittrich – 1990 (@EULENSPIEGEL)
Unser Bundesverfassungsgericht wird in ein paar Monaten darüber entscheiden ob ich mich menschlich, persönlich noch in diesem Land heimisch fühlen kann. Unsere höchsten Richter werden die derzeitigen Hartz-IV-Sätze an der Menschenwürde messen. In Artikel 1 unseres Grundgesetzes heißt es: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Das BVerfG wird nun entscheiden, ob die Hartz-IV-Sätze mit unseren Grundgesetzen vereinbar ist. Das ist gut und richtig so – und man kann nur hoffen, dass Karlsruhe ein weise Entscheidung trifft. Die Menschenwürde gilt nicht nur für Menschen, die das Glück haben, einer geregelten Arbeit nachgehen zu dürfen, sie gilt auch für die Schwachen unserer Gesellschaft. Sie gilt für alle gesellschaftlichen Gruppe gleichermaßen.