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Das Urteil aus Karlsruhe

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Sieg auf ganzer Linie, so gestern morgen meine erste Einschätzung nachdem der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, begann, die Urteilsbegründung zur Vorratsdatenspeicherung zu verlesen. Die Realität gerade gerückt hat ausgerechnet das RTL Nachtjournal, in das ich gerade zufällig reingezappt habe. Während an vielen Orten das Urteil als historisch gefeiert wird, war die Top-Meldung bei RTL explodierende Bankautomaten, es folgte der Genfer Autosalon, dann wurde in wenigen Zeilen über das Urteil berichtet. Ich gehöre zu den knapp 35.000 Klägern, die heute eine Niederlage erlitten haben. Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung ausdrücklich nicht als grundgesetzwidrig eingestuft, nur die derzeitige Form. Nicht die Vorratsdatenspeicherung selbst wurde heute für nichtig erklärt, sondern die schlampige Umsetzung der Großen Koalition unter Federführung der damaligen Justizministerin Brigitte Zypries (SPD).

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Urteil des Bundesverfassungsgerichts #vds #vorratsdatenspeicherung

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AK Vorrat

Die PM des BVerfG – der Server wird wohl bald nicht mehr erreichbar sein:

Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß

Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen §§ 113a, 113b TKG und gegen § 100g StPO, soweit dieser die Erhebung von nach § 113a TKG gespeicherten Daten zulässt. Eingeführt wurden die Vorschriften durch das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung vom 21. Dezember 2007.

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Die verfassungsrechtliche Absage an das liberale Bürgergeld und ein bedingungsloses Grundeinkommen

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Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes birgt jede Menge Zündstoff. Es ist schon schlimm genug, dass die Jahrhundertreform der SPD gegen das Grundgesetz Artikel 1 (1), die Menschenwürde, und gegen das Grundgesetz Artikel 20 (1), dem Sozialstaatsgebot, verstößt. Frank-Walter Steinmeier, als Architekt der Agenda 2010, hätte heute sofort von allen Ämtern zurücktreten müssen – doch er sprach verniedlichend davon, dass der Urteilsspruch in Karlsruhe eine Aufgabe an den Gesetzgeber sei. So kann man es natürlich auch ausdrücken, wenn das höchste Gericht das eigene politische Erbe als verfassungswidrig einstuft.

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Hartz IV verstößt gegen die Menschenwürde (Update)

Das BVerfG in Karlsruhe hat heute nicht nur die Hartz-IV-Sätze für Kinder für verfassungswidrig erklärt, sondern die Hartz-IV-Sätze insgesamt. Bis Ende diesen Jahres muss der Gesetzgeber die Hartz-IV-Sätze neu berechnen. Darüber hinaus müssen dieses Jahr bereits Hilfebedürftigen zusätzlich Leistungen gewährt werden, soweit dies zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erforderlich ist. Jeder einzelne Satz heute in der Urteilsbegründung war eine Ohrfeige für die Politik und die Medien, die in den letzten Wochen eine schier unfassbare Kampagne gefahren haben.

Einen schönen Gruß an dieser Stelle an die SPD.

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