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Das Urteil aus Karlsruhe

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Sieg auf ganzer Linie, so gestern morgen meine erste Einschätzung nachdem der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, begann, die Urteilsbegründung zur Vorratsdatenspeicherung zu verlesen. Die Realität gerade gerückt hat ausgerechnet das RTL Nachtjournal, in das ich gerade zufällig reingezappt habe. Während an vielen Orten das Urteil als historisch gefeiert wird, war die Top-Meldung bei RTL explodierende Bankautomaten, es folgte der Genfer Autosalon, dann wurde in wenigen Zeilen über das Urteil berichtet. Ich gehöre zu den knapp 35.000 Klägern, die heute eine Niederlage erlitten haben. Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung ausdrücklich nicht als grundgesetzwidrig eingestuft, nur die derzeitige Form. Nicht die Vorratsdatenspeicherung selbst wurde heute für nichtig erklärt, sondern die schlampige Umsetzung der Großen Koalition unter Federführung der damaligen Justizministerin Brigitte Zypries (SPD).

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die Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

Die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am Dienstag, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung, verstößt. Sie ist dem Urteil zufolge mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar.

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Hier auch der Link zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts.

Der Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses nach Art. 10 Abs. 1 GG führt zur Nichtigkeit der §§ 113a und 113b TKG sowie von § 100g Abs. 1 Satz 1 StPO, soweit danach Verkehrsdaten gemäß § 113a TKG erhoben werden dürfen. Die angegriffenen Normen sind daher unter Feststellung der Grundrechtsverletzung für nichtig zu erklären (vgl. § 95 Abs. 1 Satz 1 und § 95 Abs. 3 Satz 1 BVerfGG).

Ich glaube mehr muß man dazu vorerst auch gar nicht sagen, denn die Aussage ist eindeutig. Die Links zu den einzelnen Gesetzestexten im Zitat sind seitens F!XMBR hinzugefügt. Warten wir nun ab, wie die schwarz-gelbe Inkompetenz in Berlin dieses Urteil zu relativieren versucht.

Weitere Infos siehe auch ravenhorst: Das vorläufige Stopp-Schild für die Vorratsdatenspeicherung

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Die verfassungsrechtliche Absage an das liberale Bürgergeld und ein bedingungsloses Grundeinkommen

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Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes birgt jede Menge Zündstoff. Es ist schon schlimm genug, dass die Jahrhundertreform der SPD gegen das Grundgesetz Artikel 1 (1), die Menschenwürde, und gegen das Grundgesetz Artikel 20 (1), dem Sozialstaatsgebot, verstößt. Frank-Walter Steinmeier, als Architekt der Agenda 2010, hätte heute sofort von allen Ämtern zurücktreten müssen – doch er sprach verniedlichend davon, dass der Urteilsspruch in Karlsruhe eine Aufgabe an den Gesetzgeber sei. So kann man es natürlich auch ausdrücken, wenn das höchste Gericht das eigene politische Erbe als verfassungswidrig einstuft.

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Hartz IV verstößt gegen die Menschenwürde (Update)

Das BVerfG in Karlsruhe hat heute nicht nur die Hartz-IV-Sätze für Kinder für verfassungswidrig erklärt, sondern die Hartz-IV-Sätze insgesamt. Bis Ende diesen Jahres muss der Gesetzgeber die Hartz-IV-Sätze neu berechnen. Darüber hinaus müssen dieses Jahr bereits Hilfebedürftigen zusätzlich Leistungen gewährt werden, soweit dies zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erforderlich ist. Jeder einzelne Satz heute in der Urteilsbegründung war eine Ohrfeige für die Politik und die Medien, die in den letzten Wochen eine schier unfassbare Kampagne gefahren haben.

Einen schönen Gruß an dieser Stelle an die SPD.

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26C3: Die Schlacht um die Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesverfassungsgericht berät derzeit über die Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung. Nachdem das Gericht im letzten Jahr bereits mit dem neuen Grundrecht auf eine digitale Intimsphäre einen dicken Pflock eingeschlagen hat, wird das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung erneut Grundsätzliches im Spannungsverhältnis zwischen Bürgerrechten und Strafverfolgung klären.

Constanze Kurz und Frank Rieger vom CCC, 26C3

Upload: F!XMBR / Quelle: 26C3 — weitere Uploads auf Sevenload bzw. Vimeo.

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Hartz IV und die Menschenwürde

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Quelle: Agenda 2010 in Memoriam Peter Dittrich – 1990 (@EULENSPIEGEL)

Unser Bundesverfassungsgericht wird in ein paar Monaten darüber entscheiden ob ich mich menschlich, persönlich noch in diesem Land heimisch fühlen kann. Unsere höchsten Richter werden die derzeitigen Hartz-IV-Sätze an der Menschenwürde messen. In Artikel 1 unseres Grundgesetzes heißt es: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Das BVerfG wird nun entscheiden, ob die Hartz-IV-Sätze mit unseren Grundgesetzen vereinbar ist. Das ist gut und richtig so – und man kann nur hoffen, dass Karlsruhe ein weise Entscheidung trifft. Die Menschenwürde gilt nicht nur für Menschen, die das Glück haben, einer geregelten Arbeit nachgehen zu dürfen, sie gilt auch für die Schwachen unserer Gesellschaft. Sie gilt für alle gesellschaftlichen Gruppe gleichermaßen.

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Das mit den Schachcomputern

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 verfassungswidrig war. Das ist gut und richtig so – ich verweise einfach mal auf die Pressemitteilung des CCC – gespickt mit viel Unterton macht es Spaß, sie zu lesen. :D

"Um nicht zum Endlager für Wahlcomputerschrott zu werden, empfiehlt der CCC den betrogenen Kommunen, sofort Ansprüche gegen die Hersteller der offensichtlich minderwertigen Systeme geltend zu machen.", so Engling weiter, "Später würden diese höchstens noch als unhandliche Schachcomputer zu gebrauchen sein."

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