Ich weiß nicht, wie viele Spam-Mails täglich in meinem Briefkasten landen. Manchmal, wenn der Absender identifizierbar ist, frage ich schon einmal zurück, wo ich denn die Abmahnung hingeschickt werden kann — im Prinzip erfreue ich mich dann immer an den Reaktionen. In der Regel folgt eine Entschuldigung, war ja gar nicht so gemeint, etc. pp. Nicht so gestern, da wollte Jemand sein religiöses Buch bewerben, er nannte sein Schreiben Pressemitteilung, und ich bekam auf meinen Einwand folgende Antwort:
Als haftungsrelevanter Vertreter Ihres Blogs sind Sie nämlich im Sinne des Pressrechts und des Telemediengesetzes der Ansprechpartner Ihres Blogs und somit Zustellungs– und Empfangsbeauftragter zugleich. Demnach sind Sie verpflichtet, zumindest einmal von der Ihnen als unangenehm empfundene Emails Kenntnis zu nehmen. Ihre Antwort sehe ich daher als hinfällig an. Lästige Werbebriefe werfen Sie ja auch weg, oder?
Ich fasse zusammen: Weil ich ein Blog mit regulärem Impressum führe, bin ich rechtlich dazu verpflichtet, Spam-Mails zu lesen, wenn sie mich erreichen. Wie viele Unverschämtheiten muss man sich eigentlich gefallen lassen, nur weil man ein Blog führt? Ich hätte große Lust, solch eine Geschichte ja einmal vor Gericht durchzufechten. Nur fehlt mir die Zeit — und da wir alle wissen, dass das Internet ein rechtsfreier Raum ist, stehen die Chancen wohl bei Null. Oder habe ich da Etwas missverstanden?
Abmahnung, Chris, Deutschland, F!XMBR, Internet, Recht, RL, Spam